RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB a. F. §§ 607, 670, 675Sollbuchungen aus Termingeschäften nur aus dem Haben eines Kontokorrentoderkontos bei Börsentermingeschäftsfähigkeit nur eines Kontoinhabers
BGB a. F.§ 607
BGB a. F.§ 670
BGB a. F.§ 675
OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.10.2002 – 9 U 2/02, ZIP 2003, 199 = BKR 2002, 1056 = NJW 2003, 222OLG KarlsruheUrt.10.10.20029 U 2/02ZIP 2003, 199BKR 2002, 1056NJW 2003, 222
Leitsätze:
1. Ist bei einem Kontokorrentoderkonto nur einer der Kontoinhaber börsentermingeschäftsfähig, so können Sollbuchungen aus Termingeschäften aus dem Haben des Kontos erfolgen.
2. Bei einer Sollbuchung, durch die das Konto debitorisch wird, entsteht eine nicht klagbare Verbindlichkeit gegenüber dem nicht börsentermingeschäftsfähigen Inhaber; in diesem Fall haben die Kontoinhaber Anspruch auf Stornierung und Neuberechnung. Dabei sind die Soll- und Haben-Buchungen für einen Buchungstag zusammenzufassen und festzustellen, ob durch die Buchungen an diesem Tag ein Sollsaldo entstanden ist.