ZBB 2003, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 139, 172Unwirksame Vollmacht zur Darlehensaufnahme nach nichtigem Treuhandvertrag bei einheitlichem Vertragswillen der Beteiligten ZBB 2003, 38 RBerGArt. 1 § 1 BGB§ 134 BGB§ 139 BGB§ 172 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 06.09.2002 – 24 U 2/01, BKR 2003, 59OLG Frankfurt/M.Urt.6.9.200224 U 2/01BKR 2003, 59

Leitsätze:

1. Die Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz erfasst die dem Treuhänder erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Darlehensvertrages, wenn die Beteiligten einen einheitlichen Vertragswillen haben. Ein solcher ist anzunehmen, wenn Kreditvollmacht und Treuhandvertrag äußerlich in einer Urkunde enthalten sind und die Beteiligten keine Kreditgewährung ohne den über den Treuhänder zu bewerkstelligenden Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds beabsichtigen.
2. Trotz unwirksamer Vollmacht kann unter dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinhaftung ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegen, wenn der Treuhänder der Bank vor Abschluss des Darlehensvertrages die Vollmachtsurkunde entweder im Original oder in einer notariellen Ausfertigung vorgelegt hat und die Bank eine etwaige Unwirksamkeit der Vollmacht weder kannte noch kennen musste (im Anschluss an BGH ZIP 2002, 1191 = ZfIR 2002, 532 = BKR 2002, 588, dazu EWiR 2002, 797 (Grziwotz)).

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