RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 139, 172Wirksame Vollmachtserteilung zur Darlehensaufnahme trotz nichtigen Treuhandvertrags
RBerGArt. 1 § 1
BGB§ 139
BGB§ 172
OLG München, Urt. v. 30.07.2002 – 5 U 5872/01, BKR 2003, 62OLG MünchenUrt.30.7.20025 U 5872/01BKR 2003, 62
Leitsätze:
1. Ist ein Treuhandvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, erfasst diese Nichtigkeit jedenfalls dann nicht die zusammen mit dem Treuhandmandat erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Darlehensvertrages zwecks Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung, wenn die Vollmachtsurkunde eine Bestimmung enthält, wonach die Vollmacht unabhängig von Inhalt und Bestand des Geschäftsbesorgungsvertrages ist und die alleinige Legitimation für das Handeln des Abwicklungsbeauftragten im Außenverhältnis darstellt.
2. Die Vorlage der Ablichtung einer Ausfertigung einer notariellen Vollmacht reicht aus, um eine Rechtsscheinhaftung zu begründen.