RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 276, 607, 675; HWiG § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 9Zur Haftung der finanzierenden Bank im Strukturvertrieb
BGB§ 242
BGB§ 276
BGB§ 607
BGB§ 675
HWiG§ 5
VerbrKrG§ 9
OLG München, Urt. v. 01.03.2002 – 21 U 4755/01, WM 2002, 2460OLG MünchenUrt.1.3.200221 U 4755/01WM 2002, 2460
Leitsätze:
1. Eine eventuelle Nichtigkeit des zwischen dem Erwerber einer Eigentumswohnung und einer Steuerberatungsgesellschaft geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags erfasst nicht den zur Vorbereitung des Erwerbs mit einer Bank abgeschlossenen Darlehensvertrag. Sie erfasst auch nicht die der Steuerberatungsgesellschaft erteilte Vollmacht zum Abschluss des Darlehensvertrags.
2. Ein Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG besteht nicht, wenn der Darlehensvertrag des Erwerbers von Wohneigentum durch eine Steuerberatungsgesellschaft in Vertretung des Erwerbers abgeschlossen wurde.
3. Zum Umfang von Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank vor Erwerb von Wohnungseigentum.
4. Die den Erwerb von Wohnungseigentum finanzierende Bank haftet nicht für die Verletzung von Aufklärungspflichten eines Verhandlungsgehilfen oder Vermittlers, die in den Bereich der Anlagevermittlung fallen.