RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 31, 179, 242, 675 Abs. 1, § 823; HGB § 161Persönliche Haftung des für eine Gesellschaft handelnden Anlageberaters
BGB§ 31
BGB§ 179
BGB§ 242
BGB§ 675
BGB§ 823
HGB§ 161
OLG Koblenz, Urt. v. 05.04.2001 – 5 U 1380/00 (rechtskräftig), WM 2003, 186OLG KoblenzUrt.5.4.20015 U 1380/00rechtskräftigWM 2003, 186
Leitsätze:
1. Für die namens einer Gesellschaft durchgeführte fehlerhafte Anlageberatung kommt eine persönliche Haftung des Beraters nur dann in Betracht, wenn er wirtschaftlich in eigener Sache aufgetreten ist oder besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen oder einen Straftatbestand verwirklicht hat.
2. Dass ein Kunde sich für ein Geschäft mehrerer Anlageberater bedient, ist nicht die Regel. Aus dem Verhalten des zweiten Anlageberaters nach dem Vertragsschluss mit dem ersten kann nur bei eindeutigen Indizien gefolgert werden, auch der zweite Anlageberater sei Vertragspartei.