RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
GmbHG § 19 Abs. 1, 2, 5Keine Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung einer GmbH bei absprachegemäß umgehendem Rückfluss der gezahlten Einlage als Darlehen an Inferenten oder mit ihm verbundenes Unternehmen
GmbHG§ 19
GmbHG§ 5
BGH, Urt. v. 02.12.2002 – II ZR 101/02 (OLG Frankfurt/M. Zivilsenat in Kassel), ZIP 2003, 211 = WM 2003, 199BGHUrt.2.12.2002II ZR 101/02ZIP 2003, 211WM 2003, 199OLG Frankfurt/M. Zivilsenat in Kassel
Amtliche Leitsätze:
1. Eine für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zu freier Verfügung der Geschäftsführung liegt nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend als Darlehen an den Inferenten oder an ein mit ihm verbundenes Unternehmen zurückfließt.
2. Eine spätere Tilgung der „Darlehensschuld“ durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung tilgt auch die Einlageschuld, soweit § 19 Abs. 2, 5 GmbHG nicht entgegensteht.