Der „Freiwillige Verhaltenskodex“ über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite wurde am 5. März 2001 von fünf europäischen Verbraucherverbänden und von sechs europäischen Vereinigungen der Kreditwirtschaft gezeichnet. Die Kommission, unter deren Mitwirkung der Kodex ausgehandelt und angenommen wurde, hatte in einer Empfehlung vom 1. März 2001 (abgedruckt in
ZBB 2001, 134) alle Darlehensgeber aufgefordert, diesem Kodex bis zum 30. September 2002 nachzukommen. Seit der Unterzeichnung des Kodex haben bereits weit mehr als 2 000 Institute der Kommission mitgeteilt, dass sie ihm noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist nachkommen werden. Seit Anfang Dezember besteht ein erstes Register mit den Namen dieser Kreditinstitute aus 13 Mitgliedstaaten. Es ist im Internet auf der Website der Europäischen Kommission, die Liste der deutschen Institute in der Februarausgabe von ZBBDat unter www.rws-verlag.de abrufbar. Nachfolgend ist der Text des Verhaltenskodex abgedruckt.