RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
VII. Sonstige Gerichte
BörsG § 78; AGBG §§ 2, 9Befugnis der Deutschen Börse AG zur einseitigen Änderung des Regelwerks Neuer Markt
BörsG§ 78
AGBG§ 2
AGBG§ 9
Primary Markets Arbitration Panel, Schiedsspruch v. 10.09.2001 – –, BKR 2001, 153Primary Markets Arbitration PanelSchiedsspruch10.9.2001–BKR 2001, 153
Leitsätze:
1. Die in Gestalt des Regelwerks Neuer Markt verwirklichten Handelsrichtlinien sind dem Privatrecht zuzuordnen.
2. Die Deutsche Börse AG hat keine gesetzliche Befugnis zur einseitigen Abänderung der Listingvereinbarung mit den Emittenten. Diese Befugnis ergibt sich vielmehr aus einer privatrechtlichen Vereinbarung der Deutsche Börse AG mit den gelisteten Unternehmen.
3. Die Klausel über die Anerkennung des Regelwerks Neuer Markt in der jeweils geltenden Fassung stellt eine unangemessene Benachteiligung der gelisteten Unternehmen dar, weil sie weder Voraussetzungen noch Schranken für eine Änderung des Regelwerks enthält.
4. Die Befugnis der Deutsche Börse AG zur Änderung des Regelwerks Neuer Markt ergibt sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung der Listingvereinbarung.