RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
AO § 30a Abs. 3, § 194 Abs. 3Kontrollmitteilungen bei Tafelgeschäften
AO§ 30a
AO§ 194
BFH, Beschl. v. 02.08.2001 – VII B 290/99 (FG Karlsruhe), BB 2001, 1992 = NJW 2001, 3655BFHBeschl.2.8.2001VII B 290/99BB 2001, 1992NJW 2001, 3655FG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Ein „hinlänglicher Anlass“ für die Ausfertigung von Kontrollmitteilungen besteht jedenfalls dann, wenn der Betriebsprüfer bei der Prüfung der bankinternen Konten einer Bank feststellt, dass Bankkunden, obwohl sie dort ihre Geldkonten führen, Tafelgeschäfte außerhalb dieser Konten anonymisiert in der Art von Bargeschäften abgewickelt haben.
2. Ist der Anlass, der zur Ausfertigung von Kontrollmitteilungen berechtigt, von einer solcher Qualität, dass sich hieraus sogar ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht ableiten lässt – wie zum Bespiel bei der anonymisierten Abwicklung von Tafelgeschäften (1.) –, entfaltet das so genannte Bankengeheimnis keine Schutz- oder Vertrauenswirkung für den Bankkunden.