RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 426, 670, 765Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen Zahlungen auf Kredite
BGB§ 426
BGB§ 670
BGB§ 765
OLG Bremen, Beschl. v. 26.02.2001 – 4 W 4/01, NJW-RR 2001, 1627OLG BremenBeschl.26.2.20014 W 4/01NJW-RR 2001, 1627
Leitsätze:
1. An der Abtragung eines Kredits, den ein Ehegatte allein aufgenommen und für den der andere gebürgt hat, braucht der bürgende Ehegatte sich nach Scheitern der Ehe im Verhältnis der Ehegatten regelmäßig nicht zu beteiligen.
2. Bei gesamtschuldnerischer Haftung hat dagegen der Ehegatte, der nach Scheitern der Ehe den Kredit abzahlt, im Regelfall gegen den anderen einen Ausgleichs- und gegebenenfalls Freihaltungsanspruch.