RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 271, 321, 433, 767Keine Haftung des Bürgen bei nachteiliger Veränderung der Hauptschuld wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
BGB§ 271
BGB§ 321
BGB§ 433
BGB§ 767
OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2000 – 9 U 111/00 (rechtskräftig), WM 2001, 2382OLG DüsseldorfUrt.13.11.20009 U 111/00rechtskräftigWM 2001, 2382
Leitsatz:
Der Bürge muss nachteilige Veränderungen der Hauptschuld über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus nur gegen sich gelten lassen, wenn sich die Hauptschuld gleichsam organisch weiterentwickelt hat: Eine Anpassung der Hauptschuld wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist keine organische Weiterentwicklung. Die Divergenz zwischen Hauptschuld und verbürgter Schuld führt nicht zum Erlöschen der Haftung des Bürgen. Die Bürgschaft erstreckt sich dann nicht auf die nachteiligen Veränderungen.