RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 765, 138; AGBG §§ 3, 9Keine Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages trotz Fehlens von zu versteuerndem Einkommen bei gerechtfertigter Prognose der Leistungsfähigkeit (hier: eines selbständigen Zahnarztes) im Zeitpunkt der Inanspruchnahme
BGB§ 765
BGB§ 138
AGBG§ 3
AGBG§ 9
BGH, Urt. v. 08.11.2001 – IX ZR 46/99 (KG), ZIP 2002, 167BGHUrt.8.11.2001IX ZR 46/99ZIP 2002, 167KG
Leitsatz:
Hat der Bürge bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages (hier: zur Sicherung einer Hauptverbindlichkeit bis zu 1 Mio. DM) kein zu versteuerndes Einkommen oder Vermögen, so liegt nur dann keine Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung vor, wenn eine Prognose bezogen auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ergibt, dass er zumindest einen erheblichen Teil aus eigenen Mitteln erfüllen kann. Die im Regelfall gerechtfertigte Vermutung, dass die Tätigkeit als selbständiger Zahnarzt diese Prognose zulässt, kann jedoch widerlegt werden.