RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 826, 276Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittlungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung beim Vertrieb US-amerikanischer Regulation-S-Aktien
BGB§ 826
BGB§ 276
BGH, Nichtannahmebeschl. v. 18.09.2001 – XI ZR 377/00 (OLG Düsseldorf), ZIP 2001, 2276BGHNichtannahmebeschl.18.9.2001XI ZR 377/00ZIP 2001, 2276OLG Düsseldorf
Leitsätze:
1. Ein gewerblicher Vermittler US-amerikanischer Regulation-S-Aktien ist verpflichtet, einen unerfahrenen Anleger grundsätzlich schriftlich über die Risiken solcher Emissionen, insbesondere die Sperrfrist und die in dieser geltenden Handelsbeschränkungen, aufzuklären.
2. Der Geschäftsführer einer Anlagevermittlungsgesellschaft haftet nach § 826 BGB persönlich, wenn er veranlasst, dass die gebotene Aufklärung nicht in der erforderlichen Schriftform erfolgt, und damit bewusst die Möglichkeit unvollständiger oder verharmlosender Risikohinweise eröffnet.