Der Neue-Markt-Ausschuss hat auf Vorschlag der Deutsche Börse AG am 19. Dezember 2000 Änderungen des Regelwerks Neuer Markt beschlossen, die mit Ausnahme der Regelung über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Ziffer 7.2) mit Wirkung zum 1. Januar 2001 in Kraft treten; Ziffer 7.2 tritt zum 1. März 2001 in Kraft. Die Neuregelungen betreffen insbesondere den Abschnitt 2 – Zulassungsbedingungen für den Neuen Markt –, und hier neben dem Bereich der meldepflichtigen Wertpapiere, die Standardisierung von Quartalsberichten sowie die Veröffentlichung von Sanktionierungsmaßnahmen und ein zusätzliches Auskunftsrecht der Deutsche Börse AG über Informationen, die für die Zulassung zum Neuen Markt notwendig sind. Im Folgenden sind alle von den Änderun-ZBB 2001, 61gen betroffenen Regelungen vollständig abgedruckt. Die Kursivsetzungen heben die Neuerungen hervor. Die bisher geltenden oder weggefallenen Regelungen sind in eckige Klammern gesetzt. Im Anschluss an jede Vorschrift ist jeweils die entsprechende Begründung wiedergegeben.