RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Landgerichte
VerbrKrG § 9Zum Einwendungsdurchgriff gegen die Bank bei Finanzierung des Erwerbs eines GbR-Anteils
VerbrKrG§ 9
LG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2000 – 25 O 51/00, WM 2001, 140LG StuttgartUrt.14.9.200025 O 51/00WM 2001, 140
Leitsatz:
Auch unter den Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs gemäß § 9 VerbrKrG kann der Anleger, der sich von einer Bank einen GbR-Anteil finanzieren lässt, seine Beteiligung nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft von der Bank auch dann nicht zurückverlangen, wenn seine GbR-Beteiligung gekündigt ist. Gegenseitige Ansprüche von Anleger und Bank sind dann nach den Grundsätzen der insoweit geltenden so genannten Durchsetzungssperre vielmehr so lange blockiert, bis der Anteil des Anlegers mit der GbR insgesamt auseinandergesetzt und festgestellt ist, ob der Anleger nachschusspflichtig ist oder ihm ein Guthaben zusteht.