RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AGB-SpK Nr. 26; BGB § 226Wirksame Kündigung von NPD-Konten
AGB-SpKNr. 26
BGB§ 226
ZBB 2001, 35
OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2000 – 13 W 69/00 (rechtskräftig), ZIP 2000, 2293OLG BrandenburgBeschl.27.11.200013 W 69/00rechtskräftigZIP 2000, 2293
Leitsätze:
1. Die fristgerechte Kündigung von Konten der NPD durch eine Sparkasse unter Berufung auf Nr. 26 Abs. 1 AGB-SpK ist wirksam. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist gesetzlich vorgesehen und ist daher keine unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 9 AGBG entgegen den Geboten von Treu und Glauben. Auch die herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien gemäß Art. 21 Abs. 3 GG begründet keine Unwirksamkeit des rein privatrechtlich ausgestalteten Girokontoverhältnisses.
2. Die allgemeine Berichterstattung in den Medien über Kontokündigungen gegenüber Teilgliederungen der NPD reicht zur Darlegung und Glaubhaftmachung der Unmöglichkeit einer anderweitigen Kontoeröffnung nicht aus.
3. Die Kündigung von Konten der NPD verstößt nicht gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB.