ZBB 2001, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BörsG § 53; BGB §§ 764, 762Spekulative Daytrading-Kassageschäfte keine Börsentermingeschäfte BörsG§ 53 BGB§ 764 BGB§ 762 OLG Hamburg, Urt. v. 17.11.2000 – 11 U 27/99, ZIP 2000, 2246OLG HamburgUrt.17.11.200011 U 27/99ZIP 2000, 2246

Leitsätze:

1. Daytrading-Kassageschäfte sind Differenzgeschäfte gemäß §§ 764, 762 BGB, wenn scheinbar ernst gemeinte Kassageschäfte dahinter stehende Differenzgeschäfte verdecken und die Bank die Differenzerzielungsabsicht des Vertragspartners kennt.
2. Die bisherige Annahme, ein ernst gemeintes Kassageschäft sei wegen der erforderlichen Inanspruchnahme von Barvermögen oder Kredit eine „faktische Barriere“ für nicht Termingeschäftsfähige, kann so nicht mehr aufrechterhalten werden.
3. Spekulative Daytrading-Kassageschäfte sind keine Börsentermingeschäfte gemäß § 53 BörsG. Eine Bank kann aufgrund des Differenzeinwandes die aus diesen Geschäften entstandenen Verbindlichkeiten des Kunden nicht einklagen.

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