ZBB 2001, 33

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 675 Abs. 1Aufrechnung einer Bank gegenüber dem Kontoinhaber als Treuhänder mit Forderungen gegen den Treugeber eines Treuhandkontos BGB§ 242 BGB§ 675 OLG Zweibrücken, Urt. v. 09.12.1999 – 4 U 33/99 (rechtskräftig), WM 2000, 2489OLG ZweibrückenUrt.9.12.19994 U 33/99rechtskräftigWM 2000, 2489

Leitsätze:

1. Bei einem Treuhandkonto spricht für eine Vollrechtstreuhand, dass das Konto auch debitorisch geführt werden kann und mit ihm bezweckt ist, ein Guthaben dem Zugriff von Gläubigern des Treugebers zu entziehen.
2. Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Treuhänders erlischt zwar das Treuhandverhältnis. Das Treugut bleibt aber im Vermögen des Treuhänders.
3. Bei einem Treuhandkonto ist eine Aufrechnung gegenüber dem Treuhänder als Kontoinhaber mit Forderungen gegen den Treugeber zuzulassen, wenn der Treuhänder den Weisungen des Treugebers wie ein Angestellter unterliegt und er wirtschaftlich gesehen die Stellung eines bloßen Vermögensverwalters innehat. Soweit der Treuhänder sich auf die formell fehlende Gegenseitigkeit beruft, widerspricht dies den Grundsätzen von Treu und Glauben.

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