ZBB 2001, 33

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 430, 742Behandlung von Oder-Konten im Erbfall BGB§ 430 BGB§ 742 OLG Köln, Urt. v. 04.12.1999 – 15 U 79/99 (rechtskräftig), WM 2000, 2485OLG KölnUrt.4.12.199915 U 79/99rechtskräftigWM 2000, 2485

Leitsatz:

Wird ein Girokonto auf den Namen beider Ehegatten als Oder-Konto geführt, spricht eine Vermutung nach § 430 BGB zugunsten einer hälftigen Beteiligung beider am Guthaben zum Zeitpunkt des Versterbens des einen Gatten. Für Oder-Wertpapier-Depotkonten gilt dies nicht, auch nicht nach § 742 BGB. Hier ist vom Überlebenden erforderlichenfalls entsprechender Beweis zu führen.

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