ZBB 2001, 33

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB § 675 Abs. 2Fehlende Kausalität falscher Angaben eines Anlagevermittlers bei ausdrücklichen Risikohinweisen BGB§ 675 OLG Hamm, Urt. v. 22.03.1999 – 31 U 169/98 (rechtskräftig), WM 2000, 2540OLG HammUrt.22.3.199931 U 169/98rechtskräftigWM 2000, 2540

Leitsätze:

1. Unterzeichnet ein Anleger gegenüber einem Anlagevermittler Risikohinweise, in denen die Unwägbarkeiten und Gefahren einer Investition in Immobilien aufgezeigt werden, kann er nicht mit der schlichten Behauptung gehört werden, ein Mitarbeiter habe ihm erklärt, die erworbene Eigentumswohnung werde sich aus Mieteinnahmen und steuerlichen Vorteilen selbst tragen.
2. Unterzeichnet der Darlehensnehmer eine gesonderte Erklärung über die Zinsbindungsfrist, muss ihm klar sein, dass eine vorzeitige Lösung aus dem Darlehensverhältnis nicht ohne weiteres möglich sein wird.

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