RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 675 Abs. 2Fehlende Kausalität falscher Angaben eines Anlagevermittlers bei ausdrücklichen Risikohinweisen
BGB§ 675
OLG Hamm, Urt. v. 22.03.1999 – 31 U 169/98 (rechtskräftig), WM 2000, 2540OLG HammUrt.22.3.199931 U 169/98rechtskräftigWM 2000, 2540
Leitsätze:
1. Unterzeichnet ein Anleger gegenüber einem Anlagevermittler Risikohinweise, in denen die Unwägbarkeiten und Gefahren einer Investition in Immobilien aufgezeigt werden, kann er nicht mit der schlichten Behauptung gehört werden, ein Mitarbeiter habe ihm erklärt, die erworbene Eigentumswohnung werde sich aus Mieteinnahmen und steuerlichen Vorteilen selbst tragen.
2. Unterzeichnet der Darlehensnehmer eine gesonderte Erklärung über die Zinsbindungsfrist, muss ihm klar sein, dass eine vorzeitige Lösung aus dem Darlehensverhältnis nicht ohne weiteres möglich sein wird.