RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 648aBerechtigtes Sicherungsverlangen des Unternehmers auch bei Ratenzahlungsvereinbarung
BGB§ 648a
BGH, Urt. v. 09.11.2000 – VII ZR 82/99 (OLG Naumburg), ZIP 2001, 110 = ZfIR 2001, 20 = EWiR 2001, 113 (Vogel)BGHUrt.9.11.2000VII ZR 82/99ZIP 2001, 110ZfIR 2001, 20EWiR 2001, 113 (Vogel)OLG Naumburg
Amtliche Leitsätze:
1. Der Unternehmer ist auch dann berechtigt, Sicherung in Höhe des gesamten Werklohns zu fordern, wenn er mit dem Besteller Raten- oder Abschlagszahlung vereinbart hat.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, Sicherung für den Teil des Werklohns zu fordern, der bereits erbrachten Leistungen zuzuordnen ist.
3. Solange der Unternehmer bereit und in der Lage ist, Mängel zu beseitigen, hat er vor Abnahme ein grundsätzlich schützenswertes Interesse an der Absicherung seines nach Mängelbeseitigung durchsetzbaren Vergütungsanspruchs.
4. Aus einer Garantie oder einem Zahlungsversprechen i. S. v. § 648a Abs. 2 BGB muss sich ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Unternehmers gegen das Kreditinstitut oder den Kreditversicherer ergeben.
5. Der Besteller muss auf ein überhöhtes Sicherungsverlangen die nach § 648a BGB forderbare Sicherheit leisten, wenn deren Höhe für ihn feststellbar ist.