RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
VI. Amtsgerichte
AGBG §§ 9, 11 Nr. 5b; BGB §§ 670, 812Kein Entgeltanspruch für Lastschriftrückgaben
AGBG§ 9
AGBG§ 11b
BGB§ 670
BGB§ 812
AG Erkelenz, Urt. v. 23.03.1999 – 15 C 553/98 (rechtskräftig), WM 1999, 2403AG ErkelenzUrt.23.3.199915 C 553/98rechtskräftigWM 1999, 2403
Leitsätze:
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ein Entgelt im Falle der Rückbuchung einer Lastschrift ausdrücklich vorsehen, sind nach §§ 9, 11 Nr. 5b AGBG unwirksam.
2. Rücklastschriftentgelte können auch nicht als Schadensersatz gefordert werden, da nicht der Kunde, sondern das Kreditinstitut die Entstehung der Kosten zu verantworten hat. Wenn das Kreditinstitut, statt die Lastschrift zunächst einzulösen, die Kontenlage des betreffenden Kunden sofort überprüft und die Einlösung abgelehnt hätte, entfiele der für eine spätere Rückbuchung erforderliche erhebliche Verwaltungsaufwand.