RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1Strafbares „Scalping“ durch Wirtschaftsanalysten bei Empfehlung von in seinem Depot gehaltenen Wertpapieren
WpHG§ 14
WpHG§ 38
LG Frankfurt/M., Beschl. v. 09.11.1999 – 5/2 KLs 92 Js 231402/98, EWiR 1999, 1189 (Jahn)LG Frankfurt/M.Beschl.9.11.19995/2 KLs 92 Js 231402/98EWiR 1999, 1189 (Jahn)
Leitsätze:
1. Einem Wirtschaftsanalysten ist die Empfehlung auch solcher Papiere nicht verboten, die er im eigenen Depot hält.
2. Die Bestrafung wegen „Scalping“ setzt die Feststellung auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 14 WpHG voraus.
3. Die Absicht, auch in Zukunft etwas zu unternehmen, ist eine innere Tatsache, die bei einem Wertpapiergeschäft eine Strafbarkeit wegen Ausnutzung der Kenntnis von einer Insidertatsache begründen kann.