RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AO §§ 30a, 93, 114, 154, 193 ff, 208Rechtmäßigkeit von Kontrollmitteilungen durch den Außenprüfer bei Anonymisierung durch Zwischenbuchung von Tafelgeschäften
AO§ 30a
AO§ 93
AO§ 114
AO§ 154
AO§ 193
AO§ 208
FG Baden–Württemberg, Beschl. v. 12.08.1999 – 3 V 42/98, ZIP 2000, 126FG Baden–WürttembergBeschl.12.8.19993 V 42/98ZIP 2000, 126
Leitsätze:
1. Für die Rechtmäßigkeit der Feststellung von steuererheblichen Verhältnissen dritter Personen durch Anfertigung und Weitergabe von Kontrollmitteilungen „anläßlich einer Außenprüfung“ i. S. d. § 194 AO genügt es, wenn der Prüfer bei Sichtung der Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen auf entsprechende Hinweise trifft. Ein besonderer enger sachlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich. Ein ausreichender sachlicher Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Prüfer bei der Überprüfung der Abwicklung von Tafelgeschäften auf pfenniggenaue gleiche Barauszahlungen von Kunden-Guthabenkonten und Anonymisierung durch Gegenbuchung auf dem bankinternen Sachkonto „Kasse“ stößt.
2. Bankinterne Konten wie „Wertpapiervermittlungen“ und „Kasse“, die lediglich der Anonymisierung der Kunden dienen, werden nicht vom Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO erfaßt.