ZBB 2000, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte AO §§ 30a, 93, 114, 154, 193 ff, 208Rechtmäßigkeit von Kontrollmitteilungen durch den Außenprüfer bei Anonymisierung durch Zwischenbuchung von Tafelgeschäften AO§ 30a AO§ 93 AO§ 114 AO§ 154 AO§ 193 AO§ 208 FG Baden–Württemberg, Beschl. v. 12.08.1999 – 3 V 42/98, ZIP 2000, 126FG Baden–WürttembergBeschl.12.8.19993 V 42/98ZIP 2000, 126

Leitsätze:

1. Für die Rechtmäßigkeit der Feststellung von steuererheblichen Verhältnissen dritter Personen durch Anfertigung und Weitergabe von Kontrollmitteilungen „anläßlich einer Außenprüfung“ i. S. d. § 194 AO genügt es, wenn der Prüfer bei Sichtung der Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen auf entsprechende Hinweise trifft. Ein besonderer enger sachlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich. Ein ausreichender sachlicher Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Prüfer bei der Überprüfung der Abwicklung von Tafelgeschäften auf pfenniggenaue gleiche Barauszahlungen von Kunden-Guthabenkonten und Anonymisierung durch Gegenbuchung auf dem bankinternen Sachkonto „Kasse“ stößt.
2. Bankinterne Konten wie „Wertpapiervermittlungen“ und „Kasse“, die lediglich der Anonymisierung der Kunden dienen, werden nicht vom Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO erfaßt.

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