RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 133, 157, 812Vorfälligkeitsentschädigung und Disagiorückerstattung nach vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens mit Zinsbindungsfrist
BGB§ 133
BGB§ 157
BGB§ 812
OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.07.1999 – 19 U 196/98 (rechtskräftig), WM 1999, 2497OLG KarlsruheUrt.29.7.199919 U 196/98rechtskräftigWM 1999, 2497
Leitsatz:
Ein Anspruch auf Rückzahlung von anteiligem Disagio nach § 812 BGB ergibt sich nicht aus der Vereinbarung, daß die Darlehen durch eine andere Bank ohne Vorfälligkeitsentgelt oder sonstige Gebühren abgelöst werden sollen. Vielmehr ist diese Absprache nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, daß die Bank der Ablösung zustimmte, ohne daß die Kreditnehmer noch eine weitere Vorfälligkeitsentschädigung (oder sonstige Gebühren) über die Ablösung des damals bestehenden konkreten Darlehensstandes hinaus zu zahlen hatten. Eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich des noch nicht verbrauchten Disagios ist die Bank nach den Umständen des Zustandekommens mit einer solchen Vereinbarung nicht eingegangen.