RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
§§ 667, 812 Abs. 1 Satz 1 BGBAngebot zum Abschluß eines Begebungsvertrages durch Übergabe eines Schecks zur Einlösung
BGB§ 667
BGB§ 812
OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.03.1999 – 14 U 149/97, BB 2000, 171OLG KarlsruheUrt.26.3.199914 U 149/97BB 2000, 171
Leitsätze:
1. In der erfüllungshalber erfolgten Übergabe eines Schecks zum Zwecke der Einlösung liegt nicht der Antrag auf Abschluß eines Auftragsvertrags, sondern eines Begebungsvertrages.
2. Ist die aufschiebende Bedingung, unter der der Empfänger den Scheck sollte einlösen dürfen, nicht eingetreten, so steht dem Aussteller daher kein Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu.