RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 276, 929Kein Verstoß der Bank gegen Pflichten aus einer Sicherungsabrede allein durch Unterlassen der Kontaktaufnahme mit vom Sicherungsgeber benannten Interessenten
BGB§ 276
BGB§ 929
BGH, Urt. v. 05.10.1999 – XI ZR 280/98 (OLG Dresden), ZIP 2000, 69 = BB 2000, 118 = WM 2000, 68BGHUrt.5.10.1999XI ZR 280/98ZIP 2000, 69BB 2000, 118WM 2000, 68OLG Dresden
Amtliche Leitsätze:
1. Der Sicherungsnehmer ist aufgrund seiner Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts nicht gehalten, mit jedem vom Sicherungsgeber benannten Interessenten von sich aus Kontakt aufzunehmen. Es ist vielmehr grundsätzlich Sache des Sicherungsgebers, einen Kaufvertrag abschlußreif vorzubereiten.
2. Weitergehende Pflichten treffen den Sicherungsnehmer, wenn er den Sicherungsgeber über den Eintritt eines Interessenten in die Sicherungsabrede und das Schuldverhältnis, aus dem die gesicherte Forderung resultiert, verhandeln läßt, und er das Verhandlungsergebnis billigt oder seine Billigung in Aussicht stellt.