RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 139, 242, 278Haftung der Bank im Rahmen einer Immobilienfinanzierung für den Vermittler als Erfüllungsgehilfen
BGB§ 139
BGB§ 242
BGB§ 278
LG Ellwangen, Urt. v. 15.05.1998 – 2 O 618/97 (rechtskräftig), WM 1999, 129LG EllwangenUrt.15.5.19982 O 618/97rechtskräftigWM 1999, 129
Leitsatz:
Erteilen Grundstücksverkäufer einem Vermittler eine Generalvollmacht und schließen mit ihm einen Finanzierungsvermittlungsvertrag ab, so steht dies der Zuordnung des Vermittlers als ein Erfüllungsgehilfe der Bank beim Abschluß des Darlehensvertrags mit den Käufern entgegen. Betrafen die beanstandeten Versprechungen des Vermittlers den Kaufgegenstand und nicht die Finanzierung, scheidet dessen ungeachtet eine Zurechnung dieses Verhaltens nach § 278 BGB an die Bank aus.