RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 276Wirksame Aufklärung über Risiken von Börsentermingeschäften bei objektiv ausreichenden Angaben
BGB§ 276
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 07.05.1998 – 16 U 152/97 (rechtskräftig), ZIP 1998, 2148OLG Frankfurt/M.Urt.7.5.199816 U 152/97rechtskräftigZIP 1998, 2148
Leitsätze:
1. Durch die bereits erfolgte Tätigung von Börsentermingeschäften bei einer Bank entfällt die Aufklärungsbedürftigkeit des Kunden beim Wechsel zu einer anderen Bank nicht automatisch.
2. Bei einer objektiv ausreichenden Aufklärung durch die Bank ist unerheblich, ob der Kunde diese verstanden hat, es sei denn, er äußert dies und fragt nach.
3. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß eine Bank, mit der kein Vermögensverwaltungsvertrag besteht, einem Kapitalanleger trotz dessen Wunsch „spekulativ“ zu agieren, keinen Erwerb von Optionsscheinen empfehlen dürfe, wenn sein Depot bereits zu mehr als 10 % Optionsscheine aufweist.