RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 130 Abs. 1, § 151 Satz 1Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots durch Scheckeinlösung
BGB§ 130
BGB§ 151
OLG Hamm, Urt. v. 14.01.1998 – 30 U 95/97, NJW-RR 1998, 1662OLG HammUrt.14.1.199830 U 95/97NJW-RR 1998, 1662
Leitsatz:
Löst die Abteilung der Klägerin, die der Beklagten ein Angebot über eine pauschalierte Schadensersatzzahlung von 118 560,60 DM unterbreitet hat, einen ihr für den Fall des Erlasses der Restforderung zur Forderungseinziehung überlassenen Scheck über 84 367,80 DM ein, so liegt darin eine stillschweigende Annahme des angebotenen Abfindungsvertrags.