RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2017
RechtsprechungOberlandesgerichte
BGB § 280Haftung einer Bank wegen Prospektfehlers bei einem in ihr Anlageprogramm aufgenommenen Publikumsfonds
BGB§ 280
OLG München, Urt. v. 27.09.2016 – 5 U 129/16 (nicht rechtskräftig; LG München I), ZIP 2017, 1409 = MDR 2017, 100OLG MünchenUrt.27.9.20165 U 129/16nicht rechtskräftigZIP 2017, 1409MDR 2017, 100LG München I
Leitsatz des Gerichts:
Wenn der Prospekt eines zum Zweck der finanziellen Beteiligung an der Errichtung und dem anschließenden Betrieb eines Riesenrads mit integrierten Gewerbeflächen aufgelegten Publikumsfonds den Eindruck erweckt, die prospektierte Planung werde jedenfalls nahezu 1:1 umgesetzt, so hat dies eine Bank, die den Fonds in ihr Anlageprogramm aufgenommen hat, bei der von ihr geschuldeten Prüfung mit banküblichem kritischen Sachverstand zu hinterfragen. Andernfalls ist dem Kunden vor Zeichnung mitzuteilen, dass die an sich gebotene Prüfung der Beteiligung unterblieben ist.