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Hammes

Der Gläubigerausschuss in der Eigenverwaltung: Rechtsstellung und besondere Verantwortung

Beiträge zum Insolvenzrecht 56
1. Aufl. 2020
Broch. 482 Seiten
RWS Verlag, Köln


ISBN 978-3-8145-1656-1

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72,00 €
Kurzinfo

Der Autor analysiert und systematisiert die besonderen Pflichten des Gläubigerausschusses in der vorläufigen und endgültigen Eigenverwaltung. Sie werden vor allem durch die mit dieser Verfahrensform typischerweise verbundenen Missbrauchsgefahr geprägt. Dabei wird deutlich, dass allenfalls insolvenzrechtlich erfahrene Ausschussmitglieder geeignet sind, eine am Zweck des Insolvenzverfahrens orientierte Kontrolle der Eigenverwaltung sicherzustellen und ein Gegengewicht zu dem von Sanierungsberatern gespannten Nominierungs- und Belohnungsnetzwerk zu bilden.

Das Werk schöpft aus langjähriger Verwaltererfahrung und behandelt praxisnah nicht nur alle relevanten nachteilsindizierenden Umstände und entmystifiziert die Eigenverwaltung, sondern stellt zugleich die Aufgaben und Reaktionspflichten der Ausschussmitglieder eingehend dar. In gleicher Weise werden die eigenverwaltungsrelevanten Aspekte der Haftung und die Anforderungen an die Sachkunde der Ausschussmitglieder behandelt. Abschließend werden die unerlässlichen Gesetzesänderungen erörtert, die eine allein am Verfahrenszweck und Gläubigerinteresse orientierte Eigenverwaltung sicherstellen könnten

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Rezensionen

„Die vorliegende Arbeit hat eine große praktische Relevanz. Sie überzeugt in ihrer wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Sie sichert in der strengen Grundhaltung die Interessen der Gläubiger. Es ist ein grundlegendes Werk zu einem bislang stark vernachlässigten Bereich des deutschen Insolvenzrechts gelungen, dass zum Handapparat jedes Insolvenzrichters gehören möge.“ (Prof. Dr. Harald Hess, in: InsbürO 5/2020)


„Hammes gelingt die Entmystifizierung der Eigenverwaltung durch eine systematische Aufarbeitung der sich stellenden Fragen. Dabei wird deutlich, dass er selbst als Insolvenzverwalter eine Vielzahl von Erfahrungen gemacht hat, die in die vorliegende Dissertation eingeflossen sind. Hammes entlarvt die interessengesteuerten Werbeaussagen verschiedener Verwalterkanzleien, indem er diese umfassend [...] dokumentiert und bewertet. Das Werk ist mehr als lesenswert. Es gibt nicht nur dem in der Insolvenzverwaltung und Sachwaltung tätigen Praktiker zahllose Handlungsanregungen, sondern auch dem Wissenschaftler genügend Ansatzpunkte zum kritischen Weiterdenken. Der wichtigste Leserkreis des Werkes sollte allerdings bei den Insolvenzrichtern liegen, die vor jeder Anordnung der Eigenverwaltung kritisch reflektieren sollten, ob es sich tatsächlich um eine geeignete Verfahrensart für das konkrete Verfahren handelt. Letztlich sollte auch der Gesetzgeber, insbesondere im Zuge der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union, einen interessierten Blick in die Dissertation von Hammes werfen, damit er Fehler aus der Vergangenheit korrigiert und zukünftige Fehler vermeidet.“ (Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, in: KTS 1/2020)


„... eine überaus lesenswerte, kluge Arbeit, die sich in souveräner Manier mit allen Facetten der Eigenverwaltung auseinandersetzt und zu einleuchtenden, gut handhabbaren Lösungen gelangt. Inhaltlich kommt der in allen Bereichen Für und Wider gründlich auslotenden Arbeit besonders zugute, dass Hammes als langjähriger erfolgreicher Insolvenzverwalter weiß, wovon er spricht.“ (Prof. Dr. Markus Gehrlein, in: ZRI 1/2020)


„Die Lektüre dieses Werkes ist ab jetzt ‚Pflichtprogramm‘ für alle insolvenzgerichtlichen Rechtsanwender und Gläubigerausschussmitglieder ‚in spe‘, und auch Berater wie Sachwalter tun gut daran, mehr als einmal hineinzuschauen. Für die künftige Reform des Eigenverwaltungsverfahrens sind hier alle relevanten Notwendigkeiten, ein sinnvolles Instrument deutlich besser zu machen, aufgezeigt.“ (Rchter am AG Frank Frind, in: NZI 1/2020)

Autor
  • Dr. Dirk Hammes ist Rechtsanwalt sowie Diplom-Betriebswirt (BA) und hat eine kaufmännische Lehre absolviert. Seit dem Jahr 1999 ist er in mehr als 3.000 Verfahren von verschiedenen nordrhein-westfälischen Amtsgerichten als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sachverständiger bestellt worden und auch selbst in Gläubigerausschüssen tätig. Er ist Mitautor des Kölner Kommentars zur Insolvenzordnung und als Dozent u.a. bei der Justiz, dem Bundeskriminalamt, an Universitäten und der Akademie Deutscher Genossenschaften aktiv.

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