RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VII. Amtsgerichte
InsO §§ 290; ZPO 286Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Kreditangaben bei sich widersprechenden Zeugenaussagen („Interverta I“)
InsO§ 290
ZPO§ 286
AG Düsseldorf, Beschl. v. 08.02.2006 – 514 IK 102/04, ZVI 2006, 472AG DüsseldorfBeschl.8.2.2006514 IK 102/04ZVI 2006, 472
Leitsatz:
Kann nach einer Beweisaufnahme nicht zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts geklärt werden, ob – bei sich widersprechenden Zeugenaussagen – unzutreffende Angaben über Altschulden in einem Kreditantrag gemacht wurden oder ob der Antrag blanko unterschrieben wurde, so ist die Restschuldbefreiung nicht nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu versagen. Die Beweislast für das Vorliegen des Versagungsgrundes trägt der Gläubiger.