RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 312 Abs. 3 Nr. 1; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 1Keine Haustürsituation bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch den eigenen Steuerberater
BGB§ 312
HWiG§ 1
OLG Bamberg, Urt. v. 31.05.2007 – 1 U 171/06, WM 2007, 1836OLG BambergUrt.31.5.20071 U 171/06WM 2007, 1836
Leitsätze:
1. Es gehört zu den Aufgaben eines Steuerberaters, seinen Mandanten über eine zu erwartende hohe Steuerlast so rechtzeitig zu informieren, dass diesem eine eventuelle steuersparende Investitionstätigkeit noch möglich ist. Für das insoweit erforderliche Informations- und Beratungsgespräch ist der Steuerberater daher bereits aufgrund des zugrunde liegenden Steuerberatungsvertrages „bestellt“ i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG (jetzt § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
2. Vor diesem Hintergrund ist der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG (§ 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB) auch dann erfüllt, wenn ein Steuerberater einem Auftraggeber mit hohen Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit eine bestimmte Kapitalanlage empfiehlt. Denn jedenfalls bei einem solchen Mandanten lässt sich – objektiv betrachtet – von vornherein das grundsätzliche Interesse und damit die Erwartung voraussetzen, dass ihm auch und gerade im Rahmen des steuerlichen Beratungsverhältnisses Vorschläge für steuersparende Investitionen anhand eines konkreten Anlagemodells unterbreitet werden.