RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
InsO §§ 35, 140 Abs. 1, 3Zur Zugehörigkeit vorausverpfändeter Zinsansprüche aus einem Festgeldkonto mit monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse
InsO§ 35
InsO§ 140
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 28.03.2007 – 23 U 297/05 (rechtskräftig), ZIP 2007, 1670OLG Frankfurt/M.Urt.28.3.200723 U 297/05rechtskräftigZIP 2007, 1670
Leitsätze:
1. Nach der Legaldefinition der Insolvenzmasse in § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Deshalb sind auch nach Eröffnung entstandene Zinsforderungen Bestandteil der Masse.
2. Gemäß § 140 Abs. 1 InsO gilt eine Rechtshandlung als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1248 = NZI 2006, 103). Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH ZIP 1997, 513 = WM 1997, 545). Für den Fall einer Vorausverpfändung kann nichts anderes gelten.