RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungBundesgerichtshofKapMuG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 1Zur Bindungswirkung einer Entscheidung über Feststellungsziele eines Musterverfahrens für Schadensersatzansprüche wegen unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation
KapMuG§ 8
KapMuG§ 22
ZBB 2020, 258
BGH, Beschl. v. 16.06.2020 – II ZB 30/19 (OLG Stuttgart), ZIP 2020, 1518BGHBeschl.16.6.2020II ZB 30/19ZIP 2020, 1518OLG Stuttgart
Leitsätze des Gerichts:
1. Maßgeblich für die Frage der Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen ist, ob mit der Entscheidung über die Feststellungsziele des Musterverfahrens eine Bindung des Prozessgerichts eintreten kann. Für Schadensersatzansprüche, die auf das Unterlassen einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gestützt werden, kann eine Entscheidung über die Feststellungsziele eines bereits eingeleiteten Musterverfahrens nur dann bindende Wirkung haben, wenn diese Feststellungsziele dieselbe öffentliche Kapitalmarktinformation betreffen.
2. Die Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Erweiterung des Musterverfahrens um weitere Feststellungsziele naheliegt.