RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB §§ 765, 138Anrufung des Großen Senats zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsübernahmen durch finanziell kraß überforderte Bürgen
BGB§ 765
BGB§ 138
ZBB 1999, 241
BGH, Vorlagebeschl. v. 29.06.1999 – XI ZR 10/98, ZIP 1999, 1257BGHVorlagebeschl.29.6.1999XI ZR 10/98ZIP 1999, 1257
Vorlagefragen:
1. Ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme wegen finanzieller Überforderung für alle Bürgen und Mithaftenden nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen?
Gilt dies auch für vor dem 1. 1. 1999 geschlossene Verträge?
2. Ist eine Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden auch ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände grundsätzlich sittenwidrig und daher nichtig?
Liegt eine solche krasse finanzielle Überforderung vor, wenn der Bürge oder Mithaftende bei Übernahme der Verpflichtung voraussichtlich allein nicht in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zinsen zu entrichten?
3. Stellt es grundsätzlich einen angemessenen Interessenausgleich dar, wenn der finanziell kraß überforderte Bürge oder Mithaftende aus dem Kredit mittelbare Vorteile erlangt, oder sind nur unmittelbare Vorteile zu berücksichtigen?