RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Andere Bundesgerichte
BetrAVG § 3 Abs. 4; BGB § 613aRecht des Insolvenzverwalters zur Abfindung der während des Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanwartschaften auch bei übertragender Sanierung
BetrAVG§ 3
BGB§ 613a
BAG, Urt. v. 22.12.2009 – 3 AZR 814/07 (LAG Freiburg ZIP 2007, 2045), ZIP 2010, 897 = EWiR 2010, 311 (Büdenbender) = DB 2010, 1018BAGUrt.22.12.20093 AZR 814/07ZIP 2010, 897EWiR 2010, 311 (Büdenbender)DB 2010, 1018LAG FreiburgZIP 2007, 2045
Amtliche Leitsätze:
1. Kommt es während des Insolvenzverfahrens zu einem Betriebsübergang, hat der Insolvenzverwalter für die während des Insolvenzverfahrens erworbenen Anwartschaften all derjenigen einzustehen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber vor dem Betriebsübergang ausgeschieden sind, oder die von einem Betriebsübergang nicht erfasst werden oder einem Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben. Diese Anwartschaften kann der Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 BetrAVG abfinden.
2. Für eine vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit reicht es aus, wenn die Schuldnerin selbst keine gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten mehr entfaltet.