RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO § 91 Abs. 1, § 140 Abs. 1Kein Pfandrecht an vorausverpfändeten, aber nach Insolvenzeröffnung entstandenen Gewinnforderungen aus einer GbR-Beteiligung
InsO§ 91
InsO§ 140
BGH, Urt. v. 14.01.2010 – IX ZR 78/09 (OLG Stuttgart), ZIP 2010, 335 = DB 2010, 330 = WM 2010, 368 = ZInsO 2010, 327BGHUrt.14.1.2010IX ZR 78/09ZIP 2010, 335DB 2010, 330WM 2010, 368ZInsO 2010, 327OLG Stuttgart
Amtliche Leitsätze:
1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.
2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.