RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungBundesgerichtshofZPO § 850k Abs. 1; BGB § 675nBarabhebung an Geldautomat als maßgeblicher Zeitpunkt für Verfügung von P-Konto
ZPO§ 850k
BGB§ 675n
BGH, Urt. v. 17.10.2017 – XI ZR 419/15 (LG Detmold), ZIP 2017, 2292 = EWiR 2017, 741 (Ahrens) = WM 2017, 2306 +BGHUrt.17.10.2017XI ZR 419/15ZIP 2017, 2292EWiR 2017, 741 (Ahrens)WM 2017, 2306LG Detmold
Amtliche Leitsätze:
1. Hebt der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos, das ein Guthaben aufweist, von diesem Konto am letzten Tag des Monats, einem Samstag, an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts einen Geldbetrag ab, der das Guthaben nicht übersteigt, so hat er an diesem Tag i. S. v. § 850k Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO über sein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto verfügt, auch wenn das Kreditinstitut die Buchung auf dem Girokonto erst am darauf folgenden Montag vornimmt.
2. Verfügt der Kontoinhaber nur über einen Teil seines Guthabens auf dem Pfändungsschutzkonto, das sich zusammensetzt aus im laufenden Monat gutgeschriebenen Beträgen und aus Guthaben aus dem Vormonat, das gem. § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht von der Pfändung erfasst wird, so ist diese Verfügung zunächst auf das pfändungsfreie Guthaben aus dem Vormonat anzurechnen.