ZBB 2010, 40

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Entscheidungsrezensionen I. Entscheidungen im Wortlaut BörsG §§ 29, 27; GG Art. 12, 3; VwGO § 124a Abs. 1Zur Skontrenverteilung durch die Geschäftsführung einer Börse BörsG§ 29 BörsG§ 27 GGArt. 12 GGArt. 3 VwGO§ 124a VG Düsseldorf, Beschl. v. 02.09.2009 – 20 K 6319/07 (nicht rechtskräftig)VG DüsseldorfBeschl.2.9.200920 K 6319/07nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. § 29 BörsG 2007, mit dem die Skontrenverteilung den Geschäftsführungen der Börsen übertragen worden ist, ist verfassungsgemäß. Die Norm ist insbesondere hinreichend klar und bestimmt.
2. Die Regelung in einer BörsO (hier § 34 Abs. 1 BörsO 2007 der Börse Düsseldorf) über die Skontrenverteilung durch die Geschäftsführung ist mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar, wenn ihr zufolge bei der Verteilung sowohl die wirtschaftliche als auch die fachliche Eignung der Skontroführer zu berücksichtigen ZBB 2010, 41ist, und als Kriterien zur Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit insbesondere die Angemessenheit der neben dem erforderlichen Limitkontrollsystem eingesetzten technischen Systeme (z. B. Quote-Machines), die Angemessenheit der dem Skontroführer zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Zugriffsmöglichkeiten auf die für die zu verteilenden Wertpapiere ggf. festgelegten Referenzmärkte, die Anzahl und Eignung der für die Skontroführung vorgesehenen Personen und der Grad der Erfüllung der von der Börsengeschäftsführung festgelegten Einzelheiten der Preisfeststellung benannt sind.

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